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Chancen der Langfristigkeit

Praktisch-theologische Bemerkungen zum Verhältnis von Geld und kirchlicher Zugehörigkeit

Die Austrittszahlen der beiden großen Kirchen für das Jahr 2021 liegen auf einem historisch hohen Niveau. Die Perspektive auf den Zusammenhang von Kirchenfinanzierung und Kirchenbindung/​Mitgliedschaft zeigt, wie langfristig und kulturell bzw. familiär gewachsen die Bindungen von Menschen an Kirche sind. Eine langfristige positive Prägung und damit eine Verbesserung der Attraktivität von kirchlicher Mitgliedschaft wird nach Hermelink am ehesten durch erkennbare kirchliche Beiträge zum sozialen Zusammenhalt erreicht.

Der schlechte Ruf der Kirchensteuer

Spätestens seit der sogenannten „Freiburger Studie“ von 2019 ist die scheinbar prekäre Finanzierung der Kirche erneut in den Blick vieler Verantwortlicher geraten. Diese Studie extrapoliert bekanntlich mit demographischen und kirchenstatistischen Daten die Entwicklung der Mitgliederzahlen sowie der Kirchensteuereinnahmen, und zwar mit dem Ergebnis, dass die Kaufkraft des Steuereinkommens der evangelischen Landeskirchen – verglichen mit 2017 – sich im Jahr 2060 ziemlich genau halbiert haben wird. Auf vielen kirchlichen Ebenen wird seitdem erneut darüber nachgedacht, wie Kirchenaustritte verringert und wie insbesondere die Attraktivität der Kirchensteuer verbessert werden könnte – denn diese hat, so scheint es, einen schlechten Ruf. Sie gilt als unpersönliche, bürokratische Zwangsabgabe; und sie verbindet sich, so eine häufige Kritik, mit dem Eindruck, das kirchliche Finanzgebaren sei schwer durchschaubar und jedenfalls durch die einzelnen Mitglieder kaum zu beeinflussen.

In den zwölf „Leitsätzen für die zukünftige Arbeit der evangelischen Kirche“, die die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Jahre 2020 erarbeitet hat, wird daher auch der Zusammenhang von Mitgliedschaft und Kirchensteuer thematisiert:

„Junge Menschen in der Berufseinstiegsphase treten überdurchschnittlich häufig aus der Kirche aus. […] Wir beobachten zugleich einen Zusammenhang von Austrittsverhalten und Kirchensteuer. […] Menschen müssen nachvollziehen können, welche Aufgaben wir als Kirche wahrnehmen, woher das nötige Geld kommt und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten es gibt, vor allem auf die eigene Gemeinde bezogen. Daneben sollen Ideen zur Verbesserung des Kirchensteuersystems und ergänzende Finanzierungsmodelle in der Gemeinschaft der Landeskirchen geprüft […] werden.“
(„Hinaus ins Weite – Kirche auf gutem Grund“ 2020, Leitsatz 8)

Wie könnte eine solche „Verbesserung des Kirchensteuersystems“ aussehen? Vor allem drei Modelle werden in den evangelischen Kirchen z. T. schon lange diskutiert. So wird immer wieder vorgeschlagen, für junge Erwachsene, die durch Ausbildung und Familiengründung finanziell oft besonders belastet seien, die Kirchensteuerpflicht einige Jahre lang zu vermindern.

Eine andere Idee wurde bereits vor 20 Jahren in der Hamburger Kirche diskutiert: Durch Vorlage einer „Church Card“ sollten Kirchenmitglieder verbilligten Zugang zu Veranstaltungen, Einrichtungen (etwa Kindertagesstätten) und karitativen Leistungen erhalten, um auf diese Weise die kirchliche „Mitgliedstreue zu würdigen“ (ebd.).

Und schließlich gibt es verschiedene Überlegungen zu einer „Gemeindemitgliedschaft“, für die man sich nicht taufen lassen und daher auch nicht steuerpflichtig werden muss, aber dennoch in der eigenen Gemeinde regelmäßige Beiträge zahlt und dort mitbestimmen kann.

Allen diesen Vorschlägen ist offenbar gemeinsam, dass sie versuchen, den engen Zusammenhang zwischen kirchlicher Zugehörigkeit und Kirchensteuerpflicht in der einen oder anderen Weise zu lockern. In die gleiche Richtung, noch radikaler, geht dann der Vorschlag, rechtliche Mitgliedschaft (und damit auch Kirchensteuerpflicht) und das Sakrament der Taufe gleich ganz zu entkoppeln, so wie es in einigen Schweizer Regionen der Fall ist. So kann man in der Reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt getauft sein, ohne die Kirche als Mitglied zu unterstützen; und umgekehrt gibt es dort nicht wenige ungetaufte Mitglieder, die Kirchenbeiträge zahlen. Auch die deutschen Methodisten unterscheiden zwischen Getauften und Vollmitgliedern, die die Gemeinde verantwortlich mitgestalten und regelmäßig unterstützen.

Aus praktisch-theologischer Sicht sind solche Vorschläge zur „Verbesserung des Kirchensteuersystems“ („Hinaus ins Weite – Kirche auf gutem Grund“ 2020) allerdings empirisch fragwürdig und sie sind theologisch – mit Blick auf das dahinterstehende Kirchenverständnis – problematisch.

Empirische Ernüchterung

Empirisch, genauer finanzstatistisch ist zunächst zu betonen, dass Mitgliedschaft und Kirchensteuer keineswegs so eng verkoppelt sind, wie viele Stimmen behaupten, die sich auf die „Freiburger Studie“ berufen. Denn zum einen zahlt nur etwa die Hälfte der Mitglieder überhaupt Kirchensteuern – Schüler:innen und Studierende, Sozialhilfeempfänger:innen und auch viele Rentner:innen zahlen keine oder so wenig Einkommenssteuer, dass für sie auch keine Kirchensteuer anfällt (vgl. Emonts 2022).

Interessanter noch ist zum anderen der Blick in die sog. Finanzstatistik der EKD, eine circa alle zehn Jahre, zuletzt 2014 erstellte Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben sämtlicher Gemeinde‑, Dekanats- und landeskirchlicher Haushalte, dazu der zahlreichen kirchlichen Bildungsstätten, Friedhöfe und anderer selbständiger Einrichtungen. Bereinigt man die Zahlen um die rein internen Finanzströme, also etwa die Zahlung einer Gemeinde für die Nutzung eines Bildungshauses, dann ergeben sich höchst überraschende Relationen – nachzulesen in der EKD-Broschüre „Werte mit Wirkung“ von 2017 (Evangelische Kirche in Deutschland 2017).

Dieser Übersicht zufolge (ebd. 8) machen Kirchensteuer und Gemeindebeiträge „nur“ 43 %, also nicht einmal die Hälfte der kirchlichen Einnahmen aus (in der römisch-katholischen Kirche sind es 75 %, so Emonts 2022). Dieser Steueranteil ist allerdings je nach Landeskirche sehr unterschiedlich; in den ostdeutschen Kirchen liegt er weit niedriger, in Westfalen und im Rheinland dagegen bei ca. 80 %.

Wodurch finanziert sich die kirchliche Arbeit, wenn nicht allein durch die Kirchensteuer? Der zweitgrößte Teil der Einnahmen, nämlich 26 %, besteht aus „Fördermitteln und Zuschüssen“ der Kommunen, der Länder und des Bundes, etwa für die Unterhaltung denkmalgeschützter Kirchen, für Bildungsstätten und Jugendfreizeiten – vor allem aber für die ca. 6.500 Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft; hierfür haben die Kommunen 2014 im Ganzen über 2,2 Mrd. Euro gezahlt. Weitere Einkünfte erzielen die evangelischen Kirchen und Gemeinden durch „Entgelte für kirchliche Dienstleistungen“ (8,2 %), z. B. Elternbeiträge in den Kitas, Schulgeld in evangelischen Schulen sowie Friedhofsgebühren. Zählt man die Kollekten, Spenden, Stiftungs- und Fördervereinsbeiträge dazu (ca. 4 %), so stammen, über die Kirchensteuer hinaus, weitere 12 % der kirchlichen Einnahmen aus Zahlungen Einzelner. Diese müssen aber nicht notwendig Kirchenmitglieder sein: Kirchliche Bindung und formale Mitgliedschaft sind – ausweislich der Finanzstatistik – offenbar alles andere als deckungsgleich.

Könnte denn nun eine ausdrückliche „Würdigung“ der Mitgliedschaft die Akzeptanz der Kirchensteuer erhöhen, so wie es die Idee einer „Church Card“ voraussetzt? Dagegen spricht, dass die kirchliche Mitgliedschaft von den meisten gerade nicht nach dem Modell eines Vereinsbeitrags verstanden wird, für den man bestimmte Vergünstigungen oder Leistungen erwarten kann. Zwar ist der am häufigsten genannte Mitgliedschaftsgrund, „weil ich einmal kirchlich bestattet werden möchte“ (73 % Zustimmung in der letzten EKD-Mitgliedschaftsbefragung: vgl. Bedford-Strohm/​Jung 2015, 473). Dann jedoch folgen Sätze, die die Mitgliedschaft als familiäre Tradition (71 %) sowie als gesellschaftlichen Solidarbeitrag begreifen („weil die Kirche etwas für Arme, Kranke und Bedürftige tut“: 68 %; „weil sie zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt“: 60 %). Ein direkter, persönlicher Nutzen der Mitgliedschaft wird dagegen seltener genannt (am ehesten: „weil die Kirche mir einen inneren Halt gibt“: 55 %). Man kann also bezweifeln, dass ein finanziell erleichterter Zugang zu kirchlichen Events oder Bildungseinrichtungen für eine Stärkung der kirchlichen Bindung sorgen würde.

Eine erhebliche Ernüchterung, was den Zusammenhang von Kirchensteuer und Kirchenbindung betrifft, hält schließlich auch die neueste Forschung zu den Umständen eines Kirchenaustritts bereit. In einer Repräsentativbefragung von 2021 gaben zwar knapp 60 % der Befragten, die seit 2018 aus der evangelischen Kirche ausgetreten waren, zu Protokoll, bei dieser Entscheidung habe die Kirchensteuer eine eher oder sehr wichtige Rolle gespielt (Ahrens 2022, 52 – bei den ebenfalls befragten Katholik:innen sagten dies „nur“ 54 %). Aber die Frage, ob eine zeitweise Verminderung oder Aussetzung der Kirchensteuer den eigenen Austritt verhindert hätte, wurde von mehr als drei Vierteln der Befragten klar verneint, nur 5 % (und nur 1,2 % der unter 36-Jährigen!) wären dann „ganz sicher“ nicht ausgetreten (vgl. Ahrens 2022, 55).

Das kulturelle und religiöse Profil der kirchlichen Zugehörigkeit

Versucht man – im theologischen Interesse – eine Zusammenschau der statistischen und der per Befragung erhobenen Daten, so fällt zunächst die Langfristigkeit der meisten finanziellen Dimensionen ins Auge. Sehr langfristig hat sich die Kirche bezüglich vieler Ausgabeposten gebunden; man denke an die Gebäudeunterhaltung (immerhin fast 10 % aller kirchlichen Ausgaben) oder an das Pfarrpersonal, das in der Kirche mit 15 % der Ausgaben zu Buche schlägt. Erst recht sind die rechtlichen Bindungen der Landeskirchen stärker und dauerhafter als meistens bekannt: Der Einzug der Kirchensteuern ist durch ein komplexes Geflecht von Landes- und Landeskirchengesetzen so stark reguliert, dass regionale „Sonderwege“ ebenso schwierig erscheinen wie die o. g. Idee, Kirchen- und Einkommenssteuer für bestimmte Altersgruppen zu entkoppeln.

Eine hohe Beharrungskraft lassen sodann die meisten Einnahmeformen der Kirche erkennen. Dass die Kirche sich vor allem durch Steuerbeiträge finanziert, die durch ein Finanzamt eingezogen werden, sowie durch vielfältige staatliche Zuschüsse – das passt zu dem Bild der Kirche, das bei den Fragen nach den Mitgliedschaftsgründen oder nach den eigenen Erwartungen an die Institution hervortritt (vgl. Bedford-Strohm/​Jung 2015, 473 f.): Es sind vor allem die karitativen Aktivitäten, dazu die Beiträge zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur kulturellen Tradition, die das individuelle Verhältnis zur Kirche prägen. Mit anderen Worten, die Kirche erscheint auch ausweislich ihrer Finanzierung als die „religiöse Institution der Gesellschaft“ (so der praktische Theologe Dietrich Rössler), zugespitzt: als eine Institution, die staatsähnliche Aufgaben erfüllt und deswegen von ihren Mitgliedern wie von der öffentlichen Hand recht beharrlich unterstützt wird.

Einen Akzent der Dauerhaftigkeit erhält die kirchliche Finanzierung zudem durch ihren Bezug zu familiären Themen. Ich erinnere an die hohen staatlichen Zuschüsse für Kitas, dazu an die Bedeutung der Elternbeiträge wiederum für Kitas und evangelische Schulen sowie die Friedhofsgebühren. Dieser stark familiäre Kontext der kirchlichen Bindung zeigt sich ebenso in deren subjektiver Einschätzung, wenn die Mitglieder auf die Mitgliedschaft ihrer Eltern sowie auf kirchliche Trauung und Bestattung verweisen. Dazu passen auch die Ergebnisse der Kirchenaustrittsforschung: Es sind weniger konkrete Anlässe, etwa die Enthüllungen zur sexualisierten Gewalt oder der Ärger über kirchliche Mitarbeiter:innen, die zu einem Austritt führen; sondern viel öfter kommt hier eine umfassende Gleichgültigkeit gegenüber Religion und Kirche zum Ausdruck, die über mehrere familiäre Generationen entstanden ist (vgl. Ahrens 2022, 8–9.39.42–43).

Die finanzielle Dimension der kirchlichen Zugehörigkeit, also die Gründe, Anlässe und Zweckbindungen, mit denen Mitglieder und Nichtmitglieder der evangelischen Kirche (oft erhebliche) Geldbeträge zur Verfügung stellen, sie spiegeln offenbar sehr genau das spezifische soziale wie das religiöse Profil der kirchlichen Bindung im Ganzen. Es sind insbesondere zwei Akzente, die durch die geldliche Seite dieses Profils besonders deutlich werden.

Zum einen zeigt sich: Die individuelle Zugehörigkeit zur Kirche ist nur zu einem geringen Teil Ausdruck einer persönlichen, gar einer explizit religiösen Entscheidung. Allenfalls für eine Spende oder Kollekte oder für einen Stiftungsbeitrag entscheidet man sich individuell; auch hier stehen aber nicht immer ausdrücklich religiöse Zwecke im Vordergrund. Ausweislich ihrer Finanzierungsformen wird die Kirche von den meisten Mitgliedern also nicht als ein Ort bewusster, ausdrücklicher religiöser Überzeugung verstanden; überhaupt geht die Vorstellung, kirchliche Zugehörigkeit sei vor allem als eine gruppenförmige, interaktive, auf persönlicher Entscheidung beruhende Bindung zu verstehen, offenbar an der Realität vorbei.

Positiv gewendet heißt das: Die finanzielle Dimension der kirchlichen Mitgliedschaft in Deutschland zeigt deren spezifische politische und ökonomische Rahmenbedingungen; und sie zeigt die starke kulturelle und soziale Einbettung dieser Bindung, vor allem in familiäre Traditionen und nachbarschaftliche Verhältnisse. Mit anderen Worten, kirchliche Zugehörigkeit ist nicht zu denken ohne den konkreten, je besonderen Sozialraum, in dessen Plausibilitätshorizont man sich – auch finanziell – an die Kirche bindet. Noch einmal zugespitzt: In den Formen und Gründen ihrer Finanzierung erweist sich die Kirche als eine zutiefst kulturell geprägte Institution; nur in diesem – regional wie sozial jeweils unterschiedlichen – Rahmen kommt spezifisch religiösen Überzeugungen eine (begrenzte) Bedeutung zu.

Wie kann die kirchliche Institution die individuelle Bindung steuern?

Die finanziellen Seiten der kirchlichen Mitgliedschaft, wie ich sie hier skizziert habe, sind theologisch von hoher Relevanz – zeigt sich hier doch, dass der christliche Glaube, der vor allem in der evangelischen Tradition als eine höchst individuelle, auf ganz persönlichen Überzeugungen beruhende Bindung konzipiert wurde, insgesamt viel stärker in seinen sozialräumlichen, v. a. familiären Kontexten verstanden werden muss.

Was bedeutet diese Einsicht nun für die Chance, eine Bindung der Einzelnen an die Kirche seitens der Institution selbst positiv zu beeinflussen? Auch hier muss zunächst in aller Nüchternheit betont werden: Gerade die finanzielle Dimension dieser Bindung beruht nur zu geringen Teilen auf individueller, kurzfristig zu ändernder Entscheidung. Es sind nur vergleichsweise geringe Summen, die die Einzelnen per Spende oder Vereinsbeitrag zur Unterstützung der Kirche – meistens vor Ort – aufwenden.

Sowohl der Austritt, der die Kirche finanziell besonders hart trifft (und treffen soll), als auch die Mitgliedschaft, deren Koppelung mit der Kirchensteuer den allermeisten Mitgliedern bewusst ist, beruhen vielmehr auf generellen Bildern der Kirche, die familiär, sozialräumlich und kulturell allmählich gewachsen sind. Eine Stärkung der kirchlichen Bindung wird daher am ehesten durch eine sorgsame Pflege der Rahmenbedingungen zu erreichen sein, denen sich die relative Beharrlichkeit dieser Bindung – auch in finanzieller Hinsicht – wesentlich verdankt.

Das bedeutet für die Kirche vor Ort und in der Region (im katholischen Sprachgebrauch: für die Ortskirche) zunächst, ein gutes Verhältnis zu den staatlichen, v. a. den kommunalen Akteuren aufzubauen und ebenso zu den anderen Institutionen, die das soziale Leben am Ort bestimmen. Auf diese Weise kann dort, um noch einmal die Leitsätze der EKD-Synode zu zitieren, nachvollzogen werden, „welche Aufgaben wir als Kirche wahrnehmen, woher das nötige Geld kommt und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten es gibt“ („Hinaus ins Weite – Kirche auf gutem Grund“ 2020).

Zu dieser indirekten Prägung eines positiven Bildes der Kirche gehört dann, wiederum abgelesen an den Finanzierungsformen und ‑gründen, besonders die Verdeutlichung der kirchlichen Beiträge zum jeweiligen sozialen Zusammenhalt, zur kulturellen Inklusion vor Ort. Erst auf dieser Basis kann und sollte dann auch die religiöse Dimension des kirchlich-institutionellen Engagements erkennbar werden.

Besonders nachhaltig und besonders öffentlichkeitswirksam wird diese Darstellung des kirchlichen Beitrags zum Sozialraum dort sein, wo christliche Gemeinden und kirchliche Einrichtungen erkennbar werden als Orte eigenen sozialen Engagements – sei es für und mit Migrant:innen, sei es mit körperlich beeinträchtigten oder sozial benachteiligten Menschen. Ein solches Engagement hat zwar gerade keine direkten finanziellen Auswirkungen; durch die Einbindung der Engagierten in ganz verschiedene soziale Räume und Netzwerke wird jedoch indirekt – und umso wirkungsvoller – das Bild einer Kirche gestärkt, an die man sich auch langfristig und nachhaltig, und das heißt: finanziell, binden mag.